Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisevermittlungsleistungen des Heddernheimer Reisebüros
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich, oder per elektronischen Medien beim Heddernheimer Reisebüro. Der Reisevertrag kommt mit Zusendung unserer Reisebestätigung zustande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an das Heddernheimer Reisebüro auf die gebuchten Reiseleistungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist direkt nach Abschluss des Reisevertrages fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Ausnahme: Vergünstigte Flugpreise: Hier ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Bei Reiseverträgen die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Nach Zahlungseingang erfolgt unverzüglich der Versand der Reiseunterlagen an Sie.
Damit Sie als Kunde vor Insolvenzen geschützt sind, erhalten Sie bereits mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein zugesandt. Dieser gibt Ihnen einen unmittelbaren Anspruch gegen einen gesetzlich festgelegten Garantiegeber.
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich direkt an das Heddernheimer Reisebüro auf die in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung genannte Bankverbindung zu leisten.
Im Falle der nicht fristgerechten oder vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich das Reisebüro Müller nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Reisevertrag zu erklären, und Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
3. Leistungen/Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der erstellten Ausschreibung, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung des Heddernheimer Reisebüro. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung vom Heddernheimer Reisebüro nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei der Buchung von Anschlussflügen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
Bitte finden Sie sich jeweils pünktlich zu den vorgesehen Abflug- Abfahrtszeiten bei den beförderten Leistungsträger ein, damit die ordnungsgemäße Beförderung stattfinden kann.
5. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen vom Heddernheimer Reisebüro vor.
Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie das Heddernheimer Reisebüro hierüber ausdrücklich informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Vorraussetzung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
Gerne sind wir Ihnen bei der Besorgung der nötigen Visa gegen eine separate Abrechungsgebühr behilflich.
Für die allgemeinen Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist das Reisebüro Müller berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor dem gebuchten Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige durch die Buchung erstandenen Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot durch das Reisebüro Müller gebrauch machen.
7. Ersatzperson
Das Heddernheimer Reisebüro berechnet eine Gebühr von € 35,00 pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechts Gebrauch macht, und einen Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungs- und Hinterlegungsgebühren etc. ) anfallen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Heddernheimer Reisebüro. Die Erklärung hat ausdrücklich schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt hat das Heddernheimer Reisebüro Anspruch auf einen Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Für den Rücktritt gelten folgende pauschalierte Entschädigungssummen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29 bis 22 Tage 40% ab 21 bis 15 Tage 65% ab 14 bis 3 Tage 80% ab 1 Tag bzw. Nichtantritt der Reise 100%
Bei Kreuzfahrten: ab 7.Tag bzw. Nichtantritt:: 100%
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie den Abschluss eines Reiseversicherungspakets!
9. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge von einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das Heddernheimer Reisebüro als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt kann das Heddernheimer Reisebüro für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Heddernheimer Reisebüro ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Heddernheimer Reisebüro und vom Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Haftung
Das Heddernheimer Reisebüro haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung vom Heddernheimer Reisebüro ist für Schäden, welche keine Körperschäden sind, durch den dreifachen Reisepreis nach oben begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden vom Heddernheimer Reisebüro weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Heddernheimer Reisebüro für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden an das Heddernheimer Reisebüro aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet das Heddernheimer Reisebüro bei Sachschäden bis € 4.100,00 je Kunde und Reise.
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich das Heddernheimer Reisebüro gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Örtliche Gegebenheiten, die nicht die nicht die Reiseleistungen betreffen sind keine Leistungen des Heddernheimer Reisebüro und fallen auch nicht in seinen Verantwortungsbereich.
Beanstandungen sind unverzüglich der von uns unabhängigen örtlichen Kontaktperson bekannt zu geben. Diese Person ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, für das Heddernheimer Reisebüro irgend eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben und ist nicht dessen Erfüllungsgehilfe.
Besonders wichtig:
Können geltend gemachte Mängel an Ort und Stelle nicht voll behoben werden, sind etwaige Beanstandungen unverzüglich vom Ferienort aus dem Heddernheimer Reisebüro telefonisch, per Fax oder E-mail etc. zu melden. Zusätzlich sollten Sie die Schadensmeldung von der örtlichen Kontaktperson unterschreiben lassen und uns diese im Rahmen Ihrer Gewährleistungsansprüche zusenden. Unverzüglich dem Heddernheimer Reisebüro mitgeteilte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet. Das Heddernheimer Reisebüro kann auch in dieser Weise Abhilfe schaffen, dass eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt dem Heddernheimer Reisebüro mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann das Heddernheimer Reisebüro bei schuldhafter Unterlassung der Anzeige eine Haftung ausschließen. Eine solche Verpflichtung entfällt, wenn Sie an der unterlassenen Benachrichtigung überhaupt kein Verschulden trifft oder z.B. wegen überraschender Erkrankung völlig unzumutbar wäre.
Der Reisende hat alle Gewährleistungs-ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Heddernheimer Reisebüro in Frankfurt am Main geltend zu machen. Der Anspruch innerhalb dieser Frist hat schriftlich zu erfolgen. Alle Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach Vertrag enden sollte.
11. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen das Heddernheimer Reisebüro an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
12. Nachträgliche Änderungen
Die Angaben in der Ausschreibung sind mit bestem Wissen und Gewissen und großer Sorgfalt gemacht. Änderungen der Leistungen und Preise im Sinne des § 651a, Abs3, BGB gegenüber den Angaben in der Ausschreibung sind durch das Heddernheimer Reisebüro auch nach der Reisebestätigung möglich, wenn der Vertragsabschluß mehr als 4 Monate vor dem Reisebeginn liegt. Dies gilt nur, wenn die Preiserhöhung mindestens 20Tage vor dem Reisetermin liegt. Erhöht sich in diesem Fall der Reisepreis um mehr als 5 %, so kann der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten, oder eine gleichwertige Leistung ohne Mehrkosten sofern Verfügbar erhalten. Er hat Anspruch auf Rückzahlung aller Beträge, die er dem Heddernheimer Reisebüro gezahlt hat. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Heddernheimer Reisebüro ist berechtigt, Reiseleistungen zu ändern( z.B auch durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung), sofern die Abweichungen zur ursprünglichen gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist, sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
13. Gerichtsstand/Allgemeines
Erfüllungsort ist der Sitz des Heddernheimer Reisebüro. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
Sollten Teile dieser Bedingungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so werden hierdurch die sonstigen Bedingungen nicht unwirksam.
Ihr Vertragspartner:
Heddernheimer Reisebüro, Harald Müller, Heddernheimer Landstr. 18, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069-582055, Fax: 069-570484, E-mail: info@heddernheimer-reisebuero.de